Referenz-Marktpreis Q2-2026

Das Bundesamt für Energie hat am 14. Juli 2026 den durchschnittlichen Referenz-Marktpreis für Photovoltaik für das zweite Quartal 2026 publiziert. Dieser liegt bei 3.896 Rp./kWh.

Die Elektrizitätswerk Uznach AG vergütet eingespeisten Solarstrom gemäss ihrem Tarifblatt zum quartalsweise festgelegten Referenz-Marktpreis des BFE.
Liegt dieser unter der festgelegten Mindestvergütung, kommt die höhere Mindestvergütung zur Anwendung.

Welche Vergütung gilt für welche Anlage?

Anlagen bis 30 kW

  • Mindestens 6.0 Rp./kWh

Anlagen von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch

  • Abhängig von der Anlagengrösse, mindestes jedoch der Referenz-Marktpreis

Anlagen von 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch

  • Mindestens 6.2 Rp./kWh

Anlagen über 150 kW

  • Vergütung gemäss Referenz-Marktpreis
  • Keine Mindestvergütung

Warum gibt es unterschiedliche Vergütungen?

Die Höhe der Vergütung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Grösse der Solaranlage (installierte Leistung / kWp)
  • Mit oder ohne Eigenverbrauch des produzierten Stroms
  • Aktuellem Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie