Entlastung der Netzkosten ab 2026

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 den Zinssatz gesenkt, mit welchem die Verteilnetzbetreiber das gebundene Kapital in den Anlagen des Netzes verzinsen können. Für die Strombezüger bedeutet dies, dass die Netznutzungsgebühren für das Tarifjahr 2026 entlastet werden.

Was für die Konsumenten als gute Botschaft daherkommt, bedeutet für die Verteilnetzbetreiber wie das EW Uznach, dass weniger Tarifeinnahmen für die laufenden Investitionen in das Verteilnetz zur Verfügung stehen werden. Investitionen sind indessen wichtig, um die vom Bund festgelegte Energiestrategie 2050 umzusetzen. Der kontinuierliche Zubau von PV-Anlagen, Wärmepumpen und Elektroladestationen benötigen zusätzliche Leitungen und Transformatorenleistungen im Verteilnetz. Das EW Uznach plant im laufenden Jahr Investitionen in das Verteilnetz in der Höhe von 1,8 Millionen Franken.

Medienmitteilung des Bundesrates