Das Bundesamt für Energie publiziert quartalsweise die Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV und Art. 30aquinquies EnFV.
Im Rahmen einer internen Überprüfung wurde festgestellt, dass bei der Berechnung der Referenz-Marktpreise für das vierte Quartal 2025 Fehler unterlaufen sind. In der Folge müssen die Referenz-Marktpreise für die Monate Oktober bis Dezember sowie für das vierte Quartal neu berechnet und korrigiert werden. Die bisher publizierten Werte sind daher ungültig.
Die korrigierten Referenz-Marktpreise werden in den kommenden Tagen publiziert.
Das EW Uznach hat die Referenz-Marktpreise am 21. Januar 2026 auf der Webseite publiziert und basierend auf den nicht korrekten Referenz-Marktpreisen bereits die Vergütungen an die Produzenten in seinem Verteilnetz ausgelöst. Die Differenz aus dem korrigierten Referenz-Marktpreis wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen.
