Das Bundesamt für Energie hat am 14. Juli 2026 den durchschnittlichen Referenz-Marktpreis für Photovoltaik für das zweite Quartal 2026 publiziert. Dieser liegt bei 3.896 Rp./kWh.
Die Elektrizitätswerk Uznach AG vergütet eingespeisten Solarstrom gemäss ihrem Tarifblatt zum quartalsweise festgelegten Referenz-Marktpreis des BFE.
Liegt dieser unter der festgelegten Mindestvergütung, kommt die höhere Mindestvergütung zur Anwendung.
Welche Vergütung gilt für welche Anlage?
Anlagen bis 30 kW
- Mindestens 6.0 Rp./kWh
Anlagen von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch
- Abhängig von der Anlagengrösse, mindestes jedoch der Referenz-Marktpreis
Anlagen von 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch
- Mindestens 6.2 Rp./kWh
Anlagen über 150 kW
- Vergütung gemäss Referenz-Marktpreis
- Keine Mindestvergütung
Warum gibt es unterschiedliche Vergütungen?
Die Höhe der Vergütung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Grösse der Solaranlage (installierte Leistung / kWp)
- Mit oder ohne Eigenverbrauch des produzierten Stroms
- Aktuellem Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie
