Unser Strom stammt zu 100 Prozent aus regenerierbaren Energiequellen.

Die Strompreise zwischen Sommer- und Winter unterscheiden sich, aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit.

Während den Sommermonaten (April bis September) in den Stunden mit hoher PV-Produktion gilt ein Sommer Spartarif.

Neuerungen in der Tarifstruktur

Messtarif

Mit den Tarifen 2026 müssen erstmals eigenen Messtarife publiziert werden. Diese sind wie folgt festgelegt:

Direktmessung
Niederspannung
Indirektmessung
Niederspannung
Indirektmessung
Mittelspannung
Physischer Messpunkt8.50 CHF/Monat17.00 CHF/Monat30.00 CHF/Monat
Virtueller Messpunkt2.00 CHF/Monat

Wegfall der Grundgebühren und Leistungstarif für alle

Bis anhin wurde nur den Gewerbe- und Industriekunden ein Leistungstarif verrechnet. Neu wird die monatliche Maximalleistung auch bei Haushaltskunden in Rechnung gestellt. Dafür entfallen bei allen Kundenkategorien die Grundgebühren für Energie und Netznutzung. Es gelten die folgenden Leistungstarife:

HaushaltskundeGewerbekundeIndustriekunde
Leistungspreis1.90 CHF/kW10.50 CHF/kW10.00 CHF/kW

Blindenergie

Blindenergie wird durch elektrischen Anlagen generiert und führ zu einer stärkeren Belastung des Verteilnetzen und zu Netzverlusten. Blindenergie wird allen Kundengruppen monatlich mit 4.50 Rp./kVarh in Rechnung gestellt, wenn der Leistungsfaktur kleiner als 0.92 ist (Leistungsfaktor = Wirkleistung/Scheinleistung).

Spezialregelung für Kunden ohne Smart Meter

Der Sommer Spartarif und die Leistungsverrechnung ist bei Kunden ohne Smart Meter technisch nicht möglich. Dieses Kunden bezahlen anstelle eines Leistungstarifs weiterhin eine Grundgebühr von CHF 11.00 für die Netznutzung. Für die Energie und Netznutzung gelten leicht angepasste Arbeitspreise.

Rückliefervergütung und Herkunftsnachweise

Rückliefervergütung

Produzenten können selbst produzierten Strom frei veräussern. Die Elektrizitätswerk Uznach AG ist verpflichtet, die ihr angebotene Elektrizität abzunehmen. Die Vergütung erfolgt gemäss dem quartalsweise durch das Bundesamt für Energie (BFE) festgelegte Referenzmarktpreis. Fällt dieser unter die in der Energieverordnung (EnV) festgelegte Minimalvergütung, wird diese ausbezahlt. Die Minimalvergütung gilt nur für Anlagen mit einer DC-seitigen Produktionsleistung von weniger als 150 kW

Herkunftsnachweise

Die Abnahme von Herkunftsnachweisen ist für die Elektrizitätswerk Uznach AG freiweillig. In der Regel werden Herkunftsnachweise abgenommen und mit 1.5 Rp./kWh vergütet.

Downloads

Gemäss Art. 7b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) müssen die Tarife in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Sie finden dieses Daten hier: